Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

des FSZ Odenwald, Reuboldstr. 1, 63937 Weilbach

Allgemeines und Zahlungsmodalitäten

Das Fallschirmsprungzentrum Odenwald, nachfolgend FSZ ODW genannt, ist berechtigt, einen vom DAeC e.V. oder DFV e.V. zugelassenen Ausbildungsbetrieb mit der Ausführung der gebuchten Angebote zu beauftragen. Spätestens vor Kurs- bzw. Sprungbeginn wird eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmern und der verantwortlichen Sprungschule bzw. seiner Sprunglehrer getroffen. Mit Buchung bzw. Reservierung der Kurs- oder Sprungtermine erwirbt der Käufer im rechtlichen Sinne ein Ticket in Papier oder Onlineform. Tickets sind im verbraucherrechtlichen und luftrechtlichen Sinne als Flugtickets und nicht als Gutscheine anzusehen. Es entsteht eine sofortige Zahlungsverpflichtung. Eine Teilnahme an den Angeboten des FSZ ODW ist nicht möglich, solange die Zahlungsverpflichtung nicht vollständig erfüllt wurde. Der Kauf eines Tickets kann innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form durch Rücksendung des Tickets an das FSZ ODW widerrufen werden, es entstehen jedoch Stornierungskosten, die nachfolgend und ggf. jüngeren Preislisten geregelt sind. Bei der Reservierung eines Sprung- oder Kurstermines handelt es sich, sofern zum Reservierungszeitpunkt kein Ticket vor liegt, gleichfalls um einen verbindlichen Onlinekauf eines Tickets. Beim Kauf eines Tickets fürs Tandemspringen oder eines Ausbildungssprunges mit Unterricht liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor, sodass kein Widerrufsrecht gegenüber dem Fallschirmsprungzentrum Odenwald besteht. Bei Stornierungen, gleich welchen Grundes gelten unsere Stornierungsbedingungen und Preise.

Die eingesetzten Fallschirme sind nach den gesetzlichen Mindestvorgaben versichert. Bei Tandemsprüngen steht auch eine Haftpflichtversicherungssumme bei gerechtfertigten Ansprüchen von Passagieren zur Verfügung. Auch das Absetzflugzeug verfügt über die gesetzlich geforderten Versicherungen. Ansprüche gegenüber dem FSZ ODW, dem Ausbildungsbetrieb und dessen Personal oder dem Halter des Absetzflugzeuges, die über die Haftungssummen der Versicherungen hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Es wird die Möglichkeit geboten, durch Abschluss einer persönlichen Unfallversicherung unter gff-card.com weiterführenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Terminverschiebungen können aus verschiedenen Gründen eintreten und auch unmittelbar bei Termin zu Änderungen führen. Um einen Ausweichtermin hat sich der Teilnehmer zu bemühen. Unterbrechungen und Ausfälle des Sprungbetriebes oder der Ausbildung durch höhere Gewalt (insbesondere Wetter), sicherheitsrelevante Gegebenheiten an den Absetzflugzeugen, den Fallschirmen oder sonstigen Ausrüstungen, sowie Anordnungen vorgesetzter Behörden bzw. sonstiger Gründe, die das FSZ ODW und seine beteiligten Personen nicht zu verantworten haben, schließen Schadenersatzansprüche gegenüber dem FSZ ODW und den beteiligten Personen aus. Dies gilt insbesondere auch für Reisekosten des Teilnehmers - auch in solchen Fällen, in denen unmittelbar zuvor eine Leistungserfüllung in Aussicht gestellt wurde. Sprungmöglichkeiten bestehen nur an den vom FSZ ODW vorgesehenen Sprungbetriebstagen, sofern solche nicht deaktiviert werden. Eine Deaktivierung kann sowohl vor als auch während eines Sprungbetriebstages erfolgen. Der Teilnehmer hat sich daher möglichst erst unmittelbar vor Beginn seiner Anreise über die Aktivität des Sprungbetriebes durch telefonische Anfrage selbständig zu informieren. Hierfür steht die Mobilfunknummer 0174/7955048 zur Verfügung. Besser noch ist sind die aktuellen Informationen auf der Homepage: air-sport.de. Sofern trotz mehrfachem Versuch kein Telefonkontakt und keine Ansage auf dem Band zustande kommt, gilt der Sprungbetrieb als deaktiviert! Rückrufwünsche per Email, SMS oder Mailboxaufsprachen bleiben in den meisten Fällen unbeachtet und sind daher keine Gewähr für eine Kontaktaufnahme.

Das FSZ ODW und seine beteiligten Personen sind bemüht, dass alle Teilnehmer das Kurs- bzw. Sprungziel erreichen, sie übernehmen jedoch keine Gewähr hierfür. Sie sind verpflichtet, alle als ungeeignet erscheinenden Teilnehmer rechtzeitig vor dem jeweiligen Sprungvorhaben auszuschließen. Ebenso ist auszuschließen, wer sich den Anweisungen des Ausbildungsleiters, der Sprunglehrer oder Piloten widersetzt und gegen die Sprungdisziplin, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften verstößt. Des Weiteren kann der verantwortliche Sprunglehrer jederzeit ein aktuelles Arztattest anfordern - dies ist ab dem 70. Lebensjahr generell erforderlich - oder einen Sporttest durchführen, der ggf. zum Abbruch des Sprungvorhabens führt. Im Falle eines solchen Abbruchs besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.

Bei Verunreinigungen von Einrichtungen des FSZ ODW werden dem Verursacher die entstandenen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

Gutscheine oder Tickets von Vermittlungspartnern des FSZ ODW werden im Umfang Ihrer Wertigkeit angenommen und sind vor der Teilnahme abzugeben. Kommt es am Sprungtag nicht zur Einlösung erfolgt eine Umwandlung in ein vollwertiges Ticket des FSZ ODW. Sofern dieses Ticket höherwertig ist, wird der Differenzbetrag sofort fällig.

Das FSZ ODW stellt am Anfang eines Kalenderjahres auf der Internetseite www.air-sport.de ausreichende Terminmöglichkeiten zur Verfügung. Da die Kontingente begrenzt sind, besteht ab September bei ausgebuchten Sprungtagen und Kursen für das FSZ ODW keine Verpflichtung für Ersatztermine zu sorgen.

Die Gültigkeit eines Tickets geht nach Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeitsdauer ohne Rückerstattungsanspruch vollständig verloren, sie kann während der Gültigkeitsdauer um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Kostenpauschale hierfür beträgt € 20,00 und wird sofort fällig. Diese Option wird maximal 2mal gewährt. Während der Gültigkeitsdauer und vor Inanspruchnahme einer Leistung kann ein Ticket zurückgegeben werden. In diesem Fall wird dem Einreicher der ursprünglich gezahlte Preis abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von € 60,00 bei Tandemsprüngen und Schnupperkursen, sowie Euro € 600,00 bei einer Lizenzausbildung erstattet.

Wird ein Tandemsprung oder Schnupperkurs innerhalb der letzten 3 Werktage vor dem gebuchten Termin - gleich welchen Grundes - vom Teilnehmer abgesagt, oder erscheint dieser nicht, berechnet das FSZ ODW eine sofort fällige Ausfallkostenpauschale in Höhe von € 60,00. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn aufgrund einer mehrfachen Onlineterminreservierung nach Durchführung eines Sprunges ein weiterer Termin zu einem späteren Zeitpunkt nicht annulliert wurde. Eine Teilnahme an einem Folgetermin kann nur nach vorheriger Begleichung dieser Forderung erfolgen. Kommt es zu keinem Folgetermin und wünscht der Ticketinhaber eine Rückabwicklung wird neben der Ausfallkostenpauschale auch die Stornierungsgebühr in Abzug gebracht.

Kommt es bei der Teilnahme vor oder während des Fluges zum Abbruch durch den Teilnehmer besteht kein Rückerstattungsanspruch. Dies gilt auch bei Abbruch durch das FSZ ODW bzw. seines Beauftragten, sofern der Grund des Abbruches nicht im Verantwortungsbereich derer liegt.

Schnupperkurs und Lizenzausbildung:

Das Mindestalter ist 14 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Teilnehmer zum Führen von Luftfahrzeugen als ungeeignet erscheinen lassen (z.B. Trunksucht etc.). Zur Zeit des Kurses darf das Körpergewicht 45 kg nicht unterschreiten, Ab 90 kg Körpergewicht oder 190 cm Größe sind Sondervereinbarungen erforderlich. Eine Kursteilnahme gilt nur nach vorheriger schriftlicher Annahmebestätigung durch das FSZ ODW als bindend. Der Kursteilnehmer hat spätestens bei Beginn alle von ihm verlangten Unterlagen vorzulegen. Die maximale Anzahl ist bei Kursen auf 12 Teilnehmer begrenzt. Wird die Mindestzahl von 6 Personen nicht erreicht, kann der Kurs verlegt oder ganz abgesagt werden.

Bei Ausbildungsunterbrechung gelten die Unterbrechungsregeln des Ausbildungsbetriebes, die dem Sprungschüler während der Ausbildung bekannt gegeben werden. Bei Schnupperkursen ist der im Kurs vorgesehene Erstsprung ausschließlich am gebuchten Kurstermin möglich. Fällt der Erstsprung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des FSZ ODW bzw. dessen Beauftragten liegen (insbesondere Wetter, Flugzeug-, Fallschirmausfall) aus, wird dem Teilnehmer entweder ein Betrag in Höhe von Euro 30,00 zurückerstattet oder ein Wertgutschein in Höhe von Euro 120,00 für die Teilnahme an einem erneuten Schnupperkurs innerhalb von 12 Monaten ausgestellt.

Der Verlust/Beschädigung von Overall, Helm, Höhenmesser werden € 50,00 in Rechnung gestellt.

Tandemspringen:

Kinder unter 14 Jahren sollen nur mit einer entsprechenden geistigen Reife teilnehmen. Dies beurteilt ein Erziehungsberechtigter. Dennoch kann im Einzelfall der durchführende Sprunglehrer eine Mitnahme verweigern. Bei Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Zum Termin des Tandemsprunges muss das Körpergewicht mindestens 40 kg betragen. Ab 90 kg Körpergewicht (bis maximal 105 kg) kann ein Sprung nur mit Sondervereinbarung und Aufpreis gemäß Preisliste erfolgen. Gleiches gilt ab einer Körpergröße von 190 cm (bis max 205 cm). Die Maße sind auf Anforderung mittels Waage und Maßband vor Ort zu belegen. Liegen Körpergewicht oder –größe außerhalb dieser Maße und wird der Sprung daher vom Sprunglehrer abgelehnt und es entsteht ein Flugausfall, ist vom Teilnehmer eine Ausfallkostenpauschale in Höhe von € 60,00 sofort zu bezahlen. Der Tandempassagier ist verpflichtet den Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn er innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol, Medikamente oder Drogen konsumiert hat. Weiterhin sind alle gesundheitlichen Vorerkrankungen oder Beschwerden mitzuteilen. Tandemsprünge auf nüchternen Magen sind zu vermeiden. Es ist ein Formular zu ergänzen und unterzeichnen, auf dem alle angeforderten Informationen wahrheitsgemäß abzugeben sind. Ohne unterschriebenes Formular wird ein Sprung nicht durchgeführt.

Stand: 01.04.2020